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I N F O
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Ein rezeptpflichtiges Medikament darf erst nach Vorlage und Prüfung des entsprechenden Rezepts im Original ausgeliefert werden.
Liegt eine gesetzliche Krankenversicherung vor, erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse. Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung ist vom Patienten zeitgleich mit der Rezeptüberlassung an uns durch Banküberweisung zu leisten. Nach Vorlage und Prüfung des Rezepts und Eingang des Zuzahlungsbetrages wird das Medikament binnen 48 Stunden kosten- und versandkostenfrei an die von Ihnen angegebene Anschrift ausgeliefert.
Bei privat Krankenversicherten wird ein rezeptpflichtiges Medikament nach Vorlage und Prüfung des Rezepts sowie nach Eingang des Rechnungsbetrages binnen 48 Stunden kosten- und versandkostenfrei an die von Ihnen angegebene Anschrift ausgeliefert.
Apotheken-Notdienste unter 01805/258825 plus Postleitzahl für 0,14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz
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